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Governance, Risk & Compliance
Vorstände und Geschäftsführer müssen in Ihrer Verantwortung eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters gleichermaßen die gesetzlich geforderte Einrichtung und Umsetzung der Corporate Governance erfüllen (§ 76 Abs. 1 AktG bzw. § 43 Abs. 1 GmbHG). Unter Corporate Governance ist die Führung und Überwachung eines Unternehmens zu verstehen. Damit Vorstand bzw. Geschäftsleitung ihren Sorgfalts- und Aufsichtspflichten sachgerecht nachkommen können, ist ein ganzheitliches Governance-System im Unternehmen zu implementieren. Hierzu gehören die Elemente der Corporate Governance: Compliance Management, Risikomanagement und das Interne Kontrollsystem. Ergänzt wird das System durch die Interne Revision.
Bei der Einrichtung, Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung oder bei den Prüfungen nach den IDW Prüfungsstandards 980, 981, 982 und 983 dieser Systeme unterstützen wir unsere Mandanten. Im Einzelnen betrifft das die Elemente der Corporate Governance:
- Compliance Management System
- Risikomanagementsystem
- Internes Kontrollsystem
- Interne Revision